Carna Pflegedienst Berlin - Logo

Die ambulante Pflege zu Hause

Pflege & Leistungen

Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Pflegedienst? Dann sind Sie mit unserem ambulanten Pflegedienst Carna genau richtig! Wir betreuen Sie rund um die Uhr in Ihrer gewohnten Umgebung und bieten Ihnen eine ganzheitliche und individuelle Pflege für Körper, Geist und Seele – für den größtmöglichen Erhalt Ihrer Selbstständigkeit. Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn.

Carna Pflegedienst Beratungsgespräch

Ob Grund- und Behandlungspflege, psychosoziale Betreuung, Demenzbetreuung, Diabetes oder spezielle Dienstleistungen - beim Carna Pflegedienst Berlin-Lichtenrade sind Sie immer in den besten Händen.

Der Carna Pflegedienst bietet eine individuelle, ambulante Versorgungsstruktur - von der Grundpflege über die Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, die Behandlungspflege wie z.B. Versorgung von akuten und chronischen Wunden bis hin zur Pflegeschulung der Angehörigen. Darüber hinaus bieten wir den Angehörigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen an, wie z. B. die Betreuung während des Urlaubs oder bei Verhinderung.

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unsere Pflegeleistungen

Pflegeberatung

Carna-Pflegedienst-Berlin_Beratung

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Carna-Pflegedienst-Berlin_Ambulante-Pflege

Behandlungspflege

Carna-Pflegedienst-Berlin_Medizinische Versorgung

Zusätzliche Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Selbständigkeit ohne personelle Unterstützung aufrechtzuerhalten. Voraussetzung für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes und die Unterstützung bei dessen Finanzierung ist ein Pflegegrad 2 bis 5. Wenn Sie nur Pflegegrad 1 haben, können Sie natürlich auch einen Pflegedienst beauftragen. Sie müssen dann aber die Kosten weitgehend selbst tragen.

Der Pflegedienst kann eine zu pflegende Person folgendermaßen unterstützen:

  • Leistungen nach SGB XI: Pflegeversicherung, dazu zählen z.B. die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Mobilität und der Toilettengang.
  • Leistungen nach SGB V: Krankenkasse, dazu zählt die medizinische Behandlungspflege (nach ärztlicher Verordnung) wie z.B. Medikamentengabe, Injektionen, Verbände etc.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen, dienen der Förderung und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags. Dies können z.B. sein Unterstützung bei der selbständigen Haushaltsführung, Begleitung außer Haus, Gesellschaftsspiele, etc.
Tagespflege: Entlastung von pflegenden Angehörigen Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt Verhinderungspflege: Entlastung pflegender Angehöriger Medizinische Behandlungspflege: Für Menschen, die auf ärztliche Verordnung hin medizinisch versorgt werden müssen – zu Hause oder auch in einer Pflegeeinrichtung. Stationäre Pflege: Geeignet für Menschen, die rund um die Uhr auf eine ganzheitliche Betreuung in den Bereichen Pflege, medizinische Versorgung, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen sind. Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste: für Menschen, die nur zeitweise auf Unterstützung angewiesen sind. Spaziergänge, Hilfe bei Behördengängen, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobbys und Spielen, bedarfsgerechte Beschäftigung Ambulante Pflege: Für Menschen, die mit Unterstützung in den eigenen vier Wänden leben können. Beispiele für Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Unterstützung bei der Haushaltsführung Grundpflege/Körperpflege: für Menschen, die Unterstützung benötigen bei Körperpflege wie z.B. Waschen, Zähne putzen, Essen Förderung der Mobilität.

Tagespflege: Teilweise Pflegekasse und teilweise selbst finanziert, je nach Pflegegrad.

Kurzzeitpflege: Übernahme durch Pflegekasse.

Verhinderungspflege: Übernahme der Kosten für Verhinderungspflege bis zu einem definierten Maximalbetrag pro Jahr durch die Pflegekasse.

Medizinische Behandlungspflege: Übernahme durch Krankenkasse.

Stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, je nach Pflegestufe teilweise Eigenfinanzierung.

Grundpflege/Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Übernahme durch Pflegeversicherung.

Die Leistungen, die eine Person aus der Pflegeversicherung erhält, richten sich nach der Pflegestufe. Insgesamt werden die Pflegestufen von 1 bis 5 vergeben. Die Einstufung erfolgt nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit. Sie bestimmt später auch die Höhe des Pflegegeldes. Um den Bedarf an Dienstleistungen zu ermitteln, sind Pflegegrade erforderlich. Die Einstufung erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD). Bei der Begutachtung werden verschiedene Module eingesetzt, die sich auf Ihre Lebensbereiche beziehen. Die selbstständige Pflege ist von großer Bedeutung.

Am 1. Januar 2017 wurde die Pflegestufe 1 eingeführt, um Personen mit einem geringen Grad an Beeinträchtigung zu unterstützen. Somit haben Pflegebedürftige bzw. Angehörige auch bei leichten Einschränkungen einen Anspruch auf folgende Leistungen und/oder finanzielle Unterstützung:

  • Personen mit einem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine umfassende Beratung entsprechend der persönlichen Umstände.
  • Sie können halbjährlich eine Beratung durch eine Pflegefachkraft.
  • Es besteht ein Versorgungsanspruch auf Pflegehilfsmittel oder einen Zuschuss für barrierefreie Einbauten.
  • Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegekursen und können an kostenfreien Kursen teilnehmen.
  • Diejenigen, die Pflege benötigen, haben Anspruch auf Pflege durch ambulante Pflegedienste oder im Pflegeheim von bis zu 125 € monatlich.
  • Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen von bis zu 50 €.

Die Pflegestufe 2 ist in der Regel mit einem erhöhten Hilfe- und Unterstützungsbedarf verbunden. Aus diesem Grund ergeben sich im Rahmen der Pflegeversicherung folgende gesetzliche Anforderungen:

  • Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen in allen Unterbindungsarten
  • Kostenlose umfassende Beratung durch Pflegeberater
  • Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und Betreuer
  • Verpflichtende halbjährliche Pflegeberatung für Pflegegeldbezieher
  • Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Zuschlag zur Reduzierung der pflegebedingten Zuzahlung gezahlt
  • Digitale Pflegeanwendungen werden bis zu 50 € übernommen

In Pflegegrad 3 können Personen eingestuft werden, deren Selbständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Erreichen Sie bei der Pflegebegutachtung eine bestimmte Punktzahl (47,5 bis 70), haben Sie Anspruch auf Leistungen des Pflegegrades 3. Damit haben Sie Anspruch auf Geldleistungen und Sachleistungen:

  • Um in den Pflegegrad 3 einzustufen, muss man im Bewertungsverfahren zwischen 47,5 und unter 70 Punkten erzielen.
  • Mit Pflegegrad 3 hat man Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro pro Monat.
  • Ab dem 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt.
  • Digitale Pflegeanwendungen werden bis zu 50 € übernommen

Haben Sie „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit im Alltag“ (Punktwert 70 bis unter 90), ist die Einstufung in Pflegegrad 4 möglich. Versicherte müssen zunächst bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad 4 stellen. Im Anschluss daran werden sie von einer Gutachterin oder einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbständigkeit untersucht. Versicherte mit dem Pflegegrad 4 haben aufgrund der bereits sehr starken Beeinträchtigung der Selbständigkeit und des damit verbundenen Hilfebedarfs einen vergleichsweise hohen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Mit dem höchsten Pflegegrad 5 bescheinigen die Pflegekassen ihren Versicherten „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ und damit die umfangreichsten Pflegekassenleistungen.

Versicherte oder ihre Angehörigen müssen bei ihrer Pflegekasse zunächst einen Antrag auf Pflegegrad 5 stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Hinblick auf die noch vorhandene Selbstständigkeit. Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung ein Wert zwischen 90 und 100 Punkten erreicht wird.

Kontakt

Kursanmeldung

Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Details zu Ihrer Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt

Ihre Anfrage

Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Details zu Ihrer Anfrage. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt

Ihre Terminanfrage

Bitte hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und Details zu Ihrer Terminanfrage. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktdaten

Werde ein Teil unseres Teams...

Bewerben & Anfragen