Das Leben in eigenem Zuhause bedeutet für ältere Menschen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Wir beim Carna Pflegedienst haben das Ziel, pflege- und hilfsbedürftigen Menschen jeden Alters in Berlin-Lichtenrade eine individuelle, kompetente und vor allem würdevolle Betreuung und Pflege zu Hause zu bieten.
Die Carna Pflegedienst GmbH ist ein zertifizierter Pflegedienst, der alle erforderlichen Standards und Richtlinien erfüllt. Unser Angebot umfasst häusliche Krankenpflege im Rahmen des SGB V und SGB XI, Pflegeberatung, Pflegekurse und Schulungen für Pflegepersonen und Familienangehörige. Unser engagiertes Team besteht aus hochqualifizierten Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften mit langjähriger Erfahrung in der Pflege. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden ein professionelles und vertrauensvolles Pflegeumfeld bieten zu können.
Unsere Patientinnen und Patienten sind uns wichtig und so wollen wir sie auch Behandeln. Deshalb liegt es uns am Herzen, dass sich alle Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, bei Carna Pflegedienst wohl und geborgen fühlen. Umso mehr freut es uns, dies anerkannt und gedankt zu bekommen.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und innovativen Ansätzen im Bereich der Digitalisierung für eine bessere ambulante Pflege. Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen werden bei der Pflege zu Hause durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt. Er bietet den Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag. Ein ambulanter Pflegedienst ermöglicht Ihnen eine bessere Vereinbarkeit zwischen Pflege, dem Beruf und der Familie.
Der ambulante Pflegedienst erbringt verschiedene, individuell auf den Patienten zugeschnittene Leistungen. Dabei handelt es sich vor allem um:
Ambulante Pflege ermöglicht den Betroffenen den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung.
Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Selbständigkeit ohne personelle Unterstützung aufrechtzuerhalten. Voraussetzung für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes und die Unterstützung bei dessen Finanzierung ist ein Pflegegrad 2 bis 5. Wenn Sie nur Pflegegrad 1 haben, können Sie natürlich auch einen Pflegedienst beauftragen. Sie müssen dann aber die Kosten weitgehend selbst tragen.
Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zu Hause unentgeltlich von eingetragenen Pflegepersonen oder ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen (z.B. Nachbarn, Freunde, etc.) gepflegt werden. Wird ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt, gewähren die gesetzlichen und privaten Pflegekassen ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad des Betroffenen.
Der Pflegedienst kann eine zu pflegende Person folgendermaßen unterstützen:
Tagespflege: Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt.
Verhinderungspflege: Entlastung pflegender Angehöriger.
Medizinische Behandlungspflege: Für Menschen, die auf ärztliche Verordnung hin medizinisch versorgt werden müssen – zu Hause oder auch in einer Pflegeeinrichtung.
Stationäre Pflege: Geeignet für Menschen, die rund um die Uhr auf eine ganzheitliche Betreuung in den Bereichen Pflege, medizinische Versorgung, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen sind.
Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste: für Menschen, die nur zeitweise auf Unterstützung angewiesen sind. Spaziergänge, Hilfe bei Behördengängen, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobbys und Spielen, bedarfsgerechte Beschäftigung.
Ambulante Pflege: Für Menschen, die mit Unterstützung in den eigenen vier Wänden leben können. Beispiele für Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Unterstützung bei der Haushaltsführung
Grundpflege/Körperpflege: Für Menschen, die Unterstützung benötigen bei Körperpflege wie z.B. Waschen, Zähne putzen, Essen Förderung der Mobilität.
Tagespflege: Teilweise Pflegekasse und teilweise selbst finanziert, je nach Pflegegrad.
Kurzzeitpflege: Übernahme durch Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Übernahme der Kosten für Verhinderungspflege bis zu einem definierten Maximalbetrag pro Jahr durch die Pflegekasse.
Medizinische Behandlungspflege: Übernahme durch Krankenkasse.
Stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, je nach Pflegestufe teilweise Eigenfinanzierung.
Grundpflege/Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Übernahme durch Pflegeversicherung.
Die Leistungen, die eine Person aus der Pflegeversicherung erhält, richten sich nach der Pflegestufe. Insgesamt werden die Pflegestufen von 1 bis 5 vergeben. Die Einstufung erfolgt nach dem Grad der Hilfebedürftigkeit. Sie bestimmt später auch die Höhe des Pflegegeldes. Um den Bedarf an Dienstleistungen zu ermitteln, sind Pflegegrade erforderlich. Die Einstufung erfolgt durch ein Begutachtungsverfahren. Bei der Begutachtung werden verschiedene Module eingesetzt, die sich auf Ihre Lebensbereiche beziehen. Die selbstständige Pflege ist von großer Bedeutung.
Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über eine mögliche Pflege beim Carna Pflegedienst. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Adresse: Lichtenrader Damm 101, 12305 Berlin
Email: kontakt@carna-pflegedienst.berlin
Tel.: 030 – 74 30 45 94
Fax: 030 – 76 76 68 76
Beratungstermine nach §37.3 SGB XI finden Sie hier.
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