Wir möchten Sie herzlich zu unserem Spezialkurs für pflegende Angehörige zum Thema Demenz in unserer Beratungsstelle einladen. Diese Veranstaltung richtet sich an all jene, die sich liebevoll und engagiert um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder mit Demenz kümmern. Wir wissen, dass diese Aufgabe oft mit Herausforderungen und Fragen verbunden ist, und möchten Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen:
Umgang mit herausfordernden Alltagssituationen:
Unterstützungsmöglichkeiten:
Austausch und Vernetzung:
Insbesondere pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen stehen oft vor großen Herausforderungen, die es im Alltag zu bewältigen gilt. Der Spezialkurs richtet sich an alle pflegenden Angehörigen, die sich Informationen, Hilfe und Entlastung wünschen, um die Pflege und Betreuung für alle Beteiligten besser meistern zu können.
Nach erfolgreichem Abschluss des Spezialkurses erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Der Spezialkurs für pflegende Angehörige ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen kostenfrei.
Privat versicherten Personen bieten wir gerne eine Beratung zur Kostenklärung an.
Wir bieten regelmäßige Kurstermine in mehreren Modulen an. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Wir würden uns freuen, von Ihnen eine Anfrage für den nächstmöglichen Termin zu erhalten.
Hinweise: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Auf Anfrage informieren wir Sie, ob zum nächstmöglichem Termin noch Plätze frei sind.
Im Rahmen des Demenz-Spezialkurses für pflegende Angehörige wird wöchentlich ein Modul angeboten, das sich auf die Vermittlung pflegerischer Grundlagen für Demenzkranke konzentriert. Komplexe Sachverhalte werden auf verständliche Weise dargestellt, um den Lernprozess zu erleichtern. Der Kurs legt besonderen Wert auf Klarheit und Präzision, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer gut gerüstet sind, um ihre Angehörigen adäquat zu pflegen.
Pflegekurse können je nach Anbieter und Kursinhalten unterschiedliche Kosten haben. Es gibt jedoch auch viele kostenlose Pflegekurse, die von verschiedenen Anbietern wie Krankenkassen, Pflege-Betreuern und anderen Organisationen angeboten werden. Die Kosten für diese Kurse werden oft von der Pflegekasse übernommen, wie es im § 45 SGB XI gesetzlich festgelegt ist. Bei privatversicherten Personen muss die Kostenübernahme vorab geklärt werden. Es gibt auch kostenpflichtige Pflegekurse, die von privaten Anbietern angeboten werden. Die Kosten für diese Kurse variieren je nach Anbieter und Kursinhalten.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird direkt an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für ausfallendes Arbeitsentgelt während einer akut aufgetretenen Pflegesituation von bis zu zehn Tagen. Es steht allen Arbeitnehmern zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen.
Mehr erfahren: Pflege.de > Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatzleistung berechnen und beantragen
Es ist wichtig, dass Sie sich immer bewusst sind, dass viele Verhaltensweisen Ihres demenzkranken Elternteils auf die pathologische Natur der Krankheit zurückzuführen sind. Deshalb ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Schuldzuweisungen sollten vermieden werden. Erwägen Sie, bei wiederholten verbalen Angriffen oder Aggressionen die Hilfe eines Psychologen in Anspruch zu nehmen.
Es ist ratsam, externe Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Alltagsbegleitung in Betracht zu ziehen, um sich zu entlasten oder präventiv Schamgefühlen vorzubeugen. Um mit den täglichen Belastungen besser umgehen zu können, sollten sie zusätzlich geschult werden. Die Kosten für Pflegeschulungen pflegender Angehöriger übernimmt häufig die Pflegeversicherung nach § 45 SGB XI.
Eine umfassende Kommunikation mit allen Familienmitgliedern ist anzustreben, um gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten und gegenseitige Unterstützung zu gewährleisten. Die Finanzierung dieser Unterstützungsmaßnahmen erfolgt über die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege oder die Nutzung des Entlastungsbetrages, der Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit gewährt wird.
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