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Pflegeschulung für Angehörige

Sie haben sich entschieden, einen Angehörigen zu pflegen? Dann brauchen Sie viel praktisches Pflegewissen. Denn die Pflege eines Menschen ist eine komplexe Aufgabe.

Damit Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause bestmöglich versorgen können, brauchen Sie das richtige Pflegewissen. Dabei dürfen Sie aber Ihre eigene körperliche und seelische Gesundheit nicht außer Acht lassen. Um sich gut auf die Pflege vorzubereiten, können Sie eine Pflegeschulung buchen.

Termine für Pflegeschulung, Kurse und Treffen

Die Angebote zu Pflegeschulungen, Kursen und Treffen werden vom Carna Pflegedienst zu festgelegten Terminen angeboten und sind für pflegende Angehörige kostenlos. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um offene Fragen zu klären und fragen Sie einen passenden Termin an.

Pflege-Grundkursfür pflegende Angehörige
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Sie haben sich entschieden, einen Angehörigen zu pflegen? Dann brauchen Sie viel praktisches Pflegewissen. Mit dem richtigen Pflegewissen gewährleisten Sie die bestmögliche Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für Ihr Pflegeschulung.
Spezialkurs-Demenzfür pflegende Angehörige
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Zur Vorbereitung auf die Pflege von Demenz-erkrankten Angehörigen haben Sie die Möglichkeit des Besuchs von Spezialkursen, die von den Pflegekassen gefördert werden. Wir informieren Sie darüber, welche Inhalte in den Pflegekursen und in der Pflegeschulung vermittelt werden und wann Sie den nächsten Termin wahrnehmen können.
Treffen der Kreativgruppejede zweite Woche
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Die Kreativgruppe lädt zu regelmäßigen Treffen alle zwei Wochen in den Räumen der Carna Pflegedienst-Beratungsstelle ein. Für Erfrischungen und einen kleinen Imbiss in der Pause ist gesorgt. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei Interesse bei uns melden.
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Inhalte von Pflegeschulungen für pflegende Angehörige

Die Inhalte von Pflegeschulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können je nach individuellen Bedürfnissen und Anforderungen variieren. In der Regel umfassen sie jedoch folgende Elemente.
Grundlagen der Pflege
Grundlagen der Pflege
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Dazu gehören grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Pflege, einschließlich persönlicher Hygiene, Ernährung, Mobilitätshilfen, Körperpflege und Notfallmanagement. Die Teilnehmenden lernen die Grundlagen der Pflege, um eine sichere und angemessene Versorgung zu gewährleisten.
Krankheitsmanagement
Krankheitsmanagement
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Pflegekurse vermitteln Informationen über spezifische Krankheiten oder Gesundheitszustände, mit denen die Pflegebedürftigen konfrontiert sind. Dazu gehören das Verstehen von Symptomen, die richtige Medikamentengabe, der Umgang mit Komplikationen und die Bewältigung schwieriger Situationen.
Kommunikation und Beziehungsgestaltung
Kommunikation und Beziehungsgestaltung
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Die Kommunikation mit der zu pflegenden Person bildet einen Schwerpunkt. Die Teilnehmenden erlernen effektive Kommunikationstechniken zum Aufbau einer positiven Beziehung und zum besseren Verständnis der Bedürfnisse und Wünsche der zu Pflegenden.
Selbstfürsorge
Selbstfürsorge
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Im Mittelpunkt der Schulungen steht die Selbstfürsorge pflegender Angehöriger und ehrenamtlich Pflegender. Es werden Strategien zur Stressbewältigung, zur Vermeidung von Überlastung und zur Suche nach Unterstützung und Entlastung vermittelt.
Hilfsmittel und Ressourcen
Hilfsmittel und Ressourcen
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Pflegekurse informieren über verfügbare Hilfsmittel, Ressourcen und Unterstützungssysteme für Pflegepersonen und ehrenamtliche Pflegekräfte. Dies kann den Zugang zu gemeindebasierten Diensten, finanzieller Unterstützung und Beratungsangeboten umfassen.
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Unsere Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen werden von qualifizierten Fachkräften oder Pflegeexperten angeboten. Sie sind auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe spezialisiert. Ziel der Kurse ist die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Unterstützung zur effektiven und sicheren Bewältigung der Pflege von Angehörigen zu Hause.

Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung

Im Rahmen einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger alle Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten wie z. B. Entlastungs- und Hilfsangebote sowie über die Ihnen zustehenden Sozialleistungen. Dabei wird Ihre individuelle Situation von einem zertifizierten Pflegeberater erfasst. Bei der Pflegeberatung werden Ihnen die entsprechenden Leistungen vorgestellt und ein individueller Pflegeplan erstellt.

Die von den Pflegekassen verbindlich geregelte Pflegeberatung verschafft den Betroffenen einen umfassenden und unabhängigen Überblick über die Pflege. Die Beratung ist kostenlos und im Vergleich zu kostenpflichtigen, kommerziellen Pflegeberatungsangeboten mindestens genauso gut und neutral. Denn die Pflegeberatung der Pflegekassen darf nicht Gegenstand von Werbung oder Verkaufsförderung sein! Ist eine Pflegestufe zuerkannt, ist die Pflegeberatung sogar verpflichtend. Die Beratung muss dann halbjährlich oder vierteljährlich erfolgen, je nach Pflegegrad.

Angehörige und Pflegebedürftige sind oft überfordert, schließlich gibt es viel zu beachten und zahlreiche Fragen zu klären. Zudem sind sie mit vielen bürokratischen Vorschriften und Fachbegriffen konfrontiert. Der organisatorische Aufwand bei einem neu eingetretenen Pflegefall ist in der Regel hoch. Deshalb kann die Pflegeberatung für Angehörige eine große Entlastung sein! Die Pflegeberatung hilft bei allen Fragen weiter und bietet konkrete Informationen und Tipps, z. B. bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung oder bei der optimalen Umsetzung der häuslichen Pflege.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die von der Pflegekasse finanziert wird, ist für Sozialversicherungspflichtige generell kostenfrei. Gleiches gilt für Pflegekurse nach § 45 SGB XI und sogenannte Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI. Dabei muss der Versicherte nicht in Vorleistung treten. Die Kosten rechnet die Pflegeberater in der Regel selbst mit der Pflegekasse ab. So können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen ohne bürokratischen Aufwand einen Beratungstermin wahrnehmen.

Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zu Hause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen gepflegt werden. Wird ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt, gewähren die gesetzlichen und privaten Pflegekassen ein Pflegegeld. Der Gesetzgeber nennt diese Leistung mit vollem Namen „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe des Betroffenen.

Tagespflege: Entlastung von pflegenden Angehörigen Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige nach einem Krankenhausaufenthalt Verhinderungspflege: Entlastung pflegender Angehöriger Medizinische Behandlungspflege: Für Menschen, die auf ärztliche Verordnung hin medizinisch versorgt werden müssen – zu Hause oder auch in einer Pflegeeinrichtung. Stationäre Pflege: Geeignet für Menschen, die rund um die Uhr auf eine ganzheitliche Betreuung in den Bereichen Pflege, medizinische Versorgung, soziale Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen sind. Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste: für Menschen, die nur zeitweise auf Unterstützung angewiesen sind. Spaziergänge, Hilfe bei Behördengängen, Aufrechterhaltung der Tagesstruktur, Unterstützung bei Hobbys und Spielen, bedarfsgerechte Beschäftigung Ambulante Pflege: Für Menschen, die mit Unterstützung in den eigenen vier Wänden leben können. Beispiele für Leistungen: Behandlungspflege, Betreuung, Unterstützung bei der Haushaltsführung Grundpflege/Körperpflege: für Menschen, die Unterstützung benötigen bei Körperpflege wie z.B. Waschen, Zähne putzen, Essen Förderung der Mobilität.

Tagespflege: Teilweise Pflegekasse und teilweise selbst finanziert, je nach Pflegegrad.

Kurzzeitpflege: Übernahme durch Pflegekasse.

Verhinderungspflege: Übernahme der Kosten für Verhinderungspflege bis zu einem definierten Maximalbetrag pro Jahr durch die Pflegekasse.

Medizinische Behandlungspflege: Übernahme durch Krankenkasse.

Stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, je nach Pflegestufe teilweise Eigenfinanzierung.

Grundpflege/Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Übernahme durch Pflegeversicherung.

Generell können chronisch Kranke, kurzzeitig Erkrankte, behinderte Menschen, pflegebedürftige Menschen jeden Alters, Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben, einen Pflegeanspruch haben. Voraussetzung für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes und die Unterstützung bei dessen Finanzierung ist ein Pflegegrad 2 bis 5. Wenn Sie nur Pflegegrad 1 haben, können Sie natürlich auch einen Pflegedienst beauftragen. Sie müssen dann aber die Kosten weitgehend selbst tragen.

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