Sie sind auf der Suche nach einem kompetenten, zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Pflegedienst? Dann sind Sie mit unserem ambulanten Pflegedienst Carna genau richtig! Wir betreuen Sie rund um die Uhr in Ihrer gewohnten Umgebung und bieten Ihnen eine ganzheitliche und individuelle Pflege für Körper, Geist und Seele – für den größtmöglichen Erhalt Ihrer Selbstständigkeit. Ihre Zufriedenheit ist unser Ansporn.
Ob Grund- und Behandlungspflege, psychosoziale Betreuung, Demenzbetreuung, Diabetes oder spezielle Dienstleistungen - beim Carna Pflegedienst Berlin-Lichtenrade sind Sie immer in den besten Händen.
Der Carna Pflegedienst bietet eine individuelle, ambulante Versorgungsstruktur - von der Grundpflege über die Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, die Behandlungspflege wie z.B. Versorgung von akuten und chronischen Wunden bis hin zur Pflegeschulung der Angehörigen. Darüber hinaus bieten wir den Angehörigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen an, wie z. B. die Betreuung während des Urlaubs oder bei Verhinderung.Herzlichst, Ihr Carna-Team
Der Pflegedienst kann eine zu pflegende Person folgendermaßen unterstützen:
Tagespflege: Teilweise Pflegekasse und teilweise selbst finanziert, je nach Pflegegrad.
Kurzzeitpflege: Übernahme durch Pflegekasse.
Verhinderungspflege: Übernahme der Kosten für Verhinderungspflege bis zu einem definierten Maximalbetrag pro Jahr durch die Pflegekasse.
Medizinische Behandlungspflege: Übernahme durch Krankenkasse.
Stationäre Pflege: Teilweise Pflegekasse, je nach Pflegestufe teilweise Eigenfinanzierung.
Grundpflege/Körperbezogene Pflegemaßnahmen: Übernahme durch Pflegeversicherung.
Am 1. Januar 2017 wurde die Pflegestufe 1 eingeführt, um Personen mit einem geringen Grad an Beeinträchtigung zu unterstützen. Somit haben Pflegebedürftige bzw. Angehörige auch bei leichten Einschränkungen einen Anspruch auf folgende Leistungen und/oder finanzielle Unterstützung:
Die Pflegestufe 2 ist in der Regel mit einem erhöhten Hilfe- und Unterstützungsbedarf verbunden. Aus diesem Grund ergeben sich im Rahmen der Pflegeversicherung folgende gesetzliche Anforderungen:
In Pflegegrad 3 können Personen eingestuft werden, deren Selbständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Erreichen Sie bei der Pflegebegutachtung eine bestimmte Punktzahl (47,5 bis 70), haben Sie Anspruch auf Leistungen des Pflegegrades 3. Damit haben Sie Anspruch auf Geldleistungen und Sachleistungen:
Haben Sie „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit im Alltag“ (Punktwert 70 bis unter 90), ist die Einstufung in Pflegegrad 4 möglich. Versicherte müssen zunächst bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad 4 stellen. Im Anschluss daran werden sie von einer Gutachterin oder einem Gutachter im Hinblick auf ihre noch vorhandene Selbständigkeit untersucht. Versicherte mit dem Pflegegrad 4 haben aufgrund der bereits sehr starken Beeinträchtigung der Selbständigkeit und des damit verbundenen Hilfebedarfs einen vergleichsweise hohen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Mit dem höchsten Pflegegrad 5 bescheinigen die Pflegekassen ihren Versicherten „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ und damit die umfangreichsten Pflegekassenleistungen.
Versicherte oder ihre Angehörigen müssen bei ihrer Pflegekasse zunächst einen Antrag auf Pflegegrad 5 stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Hinblick auf die noch vorhandene Selbstständigkeit. Voraussetzung für die Einstufung in den Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung ein Wert zwischen 90 und 100 Punkten erreicht wird.
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