Was für Arten von Pflege gibt es?

Carna-Pflegedienst-Berlin_Medizinische Versorgung

Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Nicht immer reicht medizinische Behandlungspflege allein aus, damit Ihr Pflegebedürftiger zu Hause angemessen versorgt wird.  Manche pflegebedürftigen Patienten leben ganz alleine und haben niemanden, der sich im Krankheitsfall um sie kümmert. Andere sind so schwer beeinträchtigt, dass auch Sie als Angehöriger, Mitbewohner oder Partner die erforderlichen Tätigkeiten nicht bewältigen können. Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe aufstehen und zur Toilette gehen kann und Sie als Partnerin ihn nicht hochheben und ausreichend stützen kann. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation aus Ihrem eigenen Alltag ja bekannt vor.

In diesem Fall verordnet der Haus- oder Facharzt über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Die Häusliche Krankenpflege nach SGB XI umfasst folgende drei Bereiche:

  1. Behandlungspflege
  2. Grundpflege
  3. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Im Bedarfsfall können also zusätzlich zur medizinischen Behandlungspflege weitere notwendige Maßnahmen der Grundpflege verordnet werden. Und wenn nötig übernehmen Mitarbeiter des Pflegedienstes auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Was bedeutet häusliche Krankenpflege?

  • Häusliche Krankenpflege: Auf der Basis einer medizinisch begründeten Verordnung vom Arzt können Patienten das Dreier-Paket aus Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung (= Häusliche Krankenpflege nach SGB XI) erhalten, damit sie z. B. nach Operation, Unfall oder Schwangerschaft gut versorgt wieder auf die Beine kommen.
  • Alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) zusammengefasst. Die Behandlungspflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege wird geregelt nach § 37 SGB V.
  • Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung, deren Kosten die Krankenversicherung des Patienten trägt.
  • Um die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege zu erhalten, muss man nicht dauerhaft pflegebedürftig sein und keine Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) beantragen.
  • Fragen kostet nichts: Wer das Bett hütet, weil er krank oder verletzt ist, kann sich nicht alleine versorgen. Dann übernehmen oft Familienangehörige bis zur Genesung diese Aufgabe. Sie fühlen sich aber schnell überfordert und sind verunsichert. Damit Sie Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied gut und fachgerecht versorgen können, werden Sie darin angeleitet. Das bedeutet für Sie als Angehöriger: Die Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes erklärt Ihnen ausführlich die anfallenden Pflegetätigkeiten, berät Sie zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Außerdem erhalten Sie Informationen über Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden, über Rücken schonende Transfer-Methoden (z. B. vom Bett in einen Toilettenstuhl) und gegebenenfalls auch Ernährungstipps, die den Genesungsprozess fördern. Diese Anleitung kann vom Arzt bis zu zehn Mal verordnet werden.

Leistungskatalog

Medizinische Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und PEG
  • Katheterwechsel, Blasenspülung
  • Einläufe

Grundpflege

Sich waschen, etwas essen, trinken und zur Toilette gehen, das nennt man Grundverrichtungen. Pflegebedürftige Patienten können das aber ohne Unterstützung nicht, weil sie möglicherweise verletzt oder operiert worden sind oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage dazu sind. Zur Grundpflege gehören im Vergleich zur medizinischen Behandlungspflege folgende Tätigkeiten:

  • Hilfe bei der Ernährung im Alter
  • Verabreichen von Sondennahrung
  • Körperpflege: Duschen, Baden, Waschen
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen, Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Reinigen von Harnröhrenkatheter, Wechsel des Katheterbeutels
  • Reinigung und Versorgung von künstlichen Ausgängen (Urostoma, Anus praeter)
  • Kontinenz- bzw. Toilettentraining
  • pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündung, Pilzbefall im Mund (Soor), Dekubitus, Thrombose, Verstopfung usw.
  • Lagerung mit Lagerungshilfsmitteln
  • aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen. Das bedeutet: Die Pflegekraft unterstützt den Patienten mit dem Ziel, dass er wieder fähig wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst folgende Tätigkeiten der Haushaltsführung: Bettwäsche wechseln, einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Geschirr spülen, heizen, Müll entsorgen oder Arzneimittel besorgen usw. Sie als pflegender Angehöriger verstehen es wohl nur zu gut, dass viele Pflegebedürftige ihren eigenen Haushalt nicht mehr führen können und auch für Sie als Pflegender sind hauswirtschaftliche Arbeiten eine weitere Belastung. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können Sie dafür Unterstützung bekommen und haben so eine Sorge weniger.