Was bedeutet betreutes Wohnen im Alter

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Ins Pflegeheim ziehen? Das wünschen sich die wenigsten Senioren und vielen mutet der Umzug in ein Heim wie eine „Reise ohne Wiederkehr“ an. Doch ein Umzug in ein gutes Pflegeheim kann viele Vorteile für Betroffene und Angehörige mit sich bringen: Die älteren Menschen verbringen zusammen mit Gleichaltrigen ihren Lebensabend, werden rundum versorgt und können an vielen Veranstaltungen teilnehmen. Und auch für pflegende Angehörige verbessert sich die Lage: Sie müssen sich keine Sorgen mehr machen, können sich von der Belastung erholen und haben mehr Zeit für ein entspanntes Miteinander mit dem Pflegebedürftigen.

Altenheim, Altersheim, Seniorenheim oder Pflegeheim – alle vier Begriffe beschreiben umgangssprachlich dasselbe – eine stationäre Wohneinrichtung für pflegebedürftige Senioren.

Rechtlich geschützt ist jedoch keine der genannten Bezeichnungen. Das klassische Altenheim war ursprünglich eine Wohneinrichtung für Senioren, die keine Intensiv-pflege vorsah. Weil die Älteren zunehmend alternative Wohnformen wie betreutes Wohnen – eigenständige Wohnung mit Anschluss an eine stationäre Einrichtung mit umfassenden Serviceleistungen – bevorzugen, wurden die ursprünglichen Altersheime nach und nach ersetzt. Wer heute in ein Seniorenheim zieht, benötigt in der Regel bereits umfassende Unterstützung und Pflege. An die Stelle des Altenheims treten also nachfrage-bedingt das Pflegeheim bzw. Mischeinrichtungen, die betreutes Wohnen und Pflegeangebot kombinieren. Beginnend mit den 1990er-Jahren setzt man heute in Pflegeheimen auf das Konzept der Hausgemeinschaft. Die Bewohner sollen in den Heimen so viel Normalität wie möglich erfahren, in einem wohnungsähnlichen Umfeld leben und sich so gut wie möglich an den Haushaltsaktivitäten beteiligen.

Für wen sind Pflegeheime geeignet?

Pflegebedürftige akzeptieren den Umzug in ein Pflegeheim meistens erst, wenn sie nicht mehr ambulant oder teilstationär – Tagespflege und Nachtpflege – versorgt werden können. Dies kann der Fall sein,

  • wenn sie alleinstehend sind und zunehmend vereinsamen.
  • wenn der bisherige Wohnraum nicht angepasst ist.
  • wenn Angehörige oder der ambulante Pflegedienst den Pflegebedarf nicht mehr decken können.

Ein Pflegeheim ist oft auch bei schwer Demenzkranken eine alternativlose Form der Unterbringung, da sie ab einem bestimmten Stadium der Erkrankung kaum noch zuhause gepflegt werden können. Dementsprechend haben sich inzwischen viele Pflegeheime auf die Pflege und Unterbringung von Demenzpatienten spezialisiert.

Die Vorteile eine Pflegeheims sind:

  • Sicherheit durch 24-Stunden-Betreuung
  • medizinische Versorgung und schnelle Hilfe im Notfall
  • Belastung durch eigene Haushaltsführung entfällt
  • soziale Kontakte mit Gleichgesinnten, organisierte Freizeitaktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Entlastung der Angehörigen.

Welche Leistungen werden im Pflegeheim angeboten?

  • Langzeitpflege: Im Rahmen der Langzeitpflege werden Pflegebedürftige dauerhaft und umfassend in einem Pflegeheim betreut.
  • Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige haben im Rahmen der Pflegeleistungen Anspruch auf bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr in einer stationären Einrichtung. Dieses Angebot können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch stationär versorgt werden müssen, bevor sie wieder nach Hause können.
  • Verhinderungspflege: Ebenso haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege in einer Einrichtung, wenn ihr pflegender Angehöriger Urlaub macht, selbst einmal krank ist oder eine Auszeit von der Pflege braucht.
  • Tagespflege und Nachtpflege: Tagespflege oder Nachtpflege sind als teilstationäre Pflegeform eine gute Ergänzung zur ambulanten Versorgung zu Hause. So können betreuungs- oder pflegebedürftige Personen tagsüber oder nachts stationär in einem Heim untergebracht werden, während ihre Pflegeperson tagsüber zur Arbeit geht oder nachts Schlaf braucht.

Finanzierung des Heimplatzes

Die Höhe der Kosten für einen Heimplatz variieren stark und sind abhängig von Faktoren wie der Region, der Einrichtung, dem Anspruch des Pflegebedürftigen, Spezialleistungen usw. Durch die Heimkosten werden in der Regel Kost, Logis und Pflege abgedeckt. Dennoch benötigen die Bewohner für persönliche Bedürfnisse im Altersheim „Taschengeld“. Wie hoch ist das Taschengeld im Pflegeheim anzusetzen?

Bei anerkannter Pflegestufe bzw. anerkanntem Pflegegrad (ab 2017) wird Ihr Pflegebedürftiger durch Zuschüsse der Pflegekasse unterstützt. Die Leistungen der Pflegekassen für die vollstationäre Pflege gestalten sich wie folgt:

Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse pro Monat
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Quelle: pflege.de